Sodann habe er sich nicht an das mit Entscheid des Gerichtspräsidiums Baden vom 21. März 2022 angeordnete Kontakt- und Annäherungsverbot gehalten. Zudem habe der Beschwerdeführer die Geschädigte am 7. Juni 2022 abgepasst, belästigt, beschimpft, an ihren Haaren gezogen, ihr ins Gesicht gespuckt und ihr das Mobiltelefon bzw. die Handtasche zu entreissen versucht. 2.2.2. Der Beschwerdeführer brachte beschwerdeweise dagegen vor, er befinde sich seit dem 9. Juni 2022 in Untersuchungshaft. Diese sei bis zum 9. Oktober 2022 verlängert worden. Das psychiatrische Gutachten solle erst am -6-