1.4. Am 8. August 2022 liess sich der Beschwerdeführer zum Begutachtungsauftrag vernehmen und beantragte die Ergänzung des Fragenkatalogs. Diesem Ersuchen kam die Staatsanwaltschaft Baden nach. 2. Am 17. August 2022 beauftragte die Staatsanwaltschaft Baden Dr. med. C. mit der Begutachtung des Beschwerdeführers. Dabei wurde unter Hinweis auf die besondere Dringlichkeit eine Erstattung des Gutachtens bis am 15. November 2022 vereinbart. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 7. September 2022 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 17. September 2022 (Postaufgabe: 19. September 2022) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des -3-