1.2. Am 11. Juli 2022 beauftragte die Staatsanwaltschaft Baden Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, S., ein Gefährlichkeitsgutachten (Kurzgutachten) über den Beschwerdeführer zu erstellen. Dieses erging am 21. Juli 2022. 1.3. Mit Schreiben vom 27. Juli 2022 teilte die Staatsanwaltschaft Baden dem Beschwerdeführer mit, dass sie vorsehe, angesichts der Erkenntnisse des Kurzgutachtens ein fachärztliches Vollgutachten bei Dr. med. C. in Auftrag zu geben. Gleichentags setzte sie ihm eine zehntägige Frist, um Ablehnungsgründe gegen den Gutachter geltend zu machen und Ergänzungsfragen zu stellen.