UZH, Forensische Psychotherapie und Prognostik, Z., in Therapie. Im Abschlussbericht vom 22. Februar 2022 hielt dieser fest, der Beschwerdeführer habe ihm gegenüber angegeben, er sei therapiemüde und erachte eine Weiterführung der ambulanten Massnahme nach einer bedingten Entlassung nicht mehr als notwendig, sondern eher als Schikane (vorinstanzliche Akten, Beilage 10 der vom Amt für Justizvollzug am 14. März 2022 eingereichten Akten). Dies gab er gegenüber seinem behandelnden Psychiater F. laut dessen Bericht vom 20. Mai 2022 zwar nicht mehr an (vorinstanzliche Akten, Beilage 2 der durch das Amt für Justizvollzug am 10. August 2022 eingereichten Akten, S. 3).