Auch wenn es sich bei den jungen Teenagern eigentlich um erwachsene Frauen handeln sollte, erweckt dieser Besuch Bedenken hinsichtlich Hands-Off-Delikten, denn bei "jungen Teenagern" kann es sich um Kinder ab 13 Jahren handeln. Die Ausführungen des Beschwerdeführers, wonach nichts Verwerfliches daran sei, jüngere Frauen attraktiv zu finden und dies weltweiter Standard sei, sind deplatziert und tun nichts zur Sache, zumal es sich bei seinen damaligen Opfern nicht um junge Frauen, sondern um Kinder handelte.