Ferner stellte die Vorinstanz auf die Ausführungen des team72 (Bewährungshilfe) in ihrem Bericht vom 9. Februar 2022 ab, wonach der Beschwerdeführer seit dem Übertritt ins Wohn- und Arbeitsexternat (WAEX) soweit ersichtlich alle Weisungen eingehalten habe, dass man aber als grösste Herausforderung auch künftig den massvollen Umgang mit legaler Pornografie sehen würde und sich aufgrund der bisherigen Suchanfragen des Beschwerdeführers auf einschlägigen Internetseiten ein präferiertes Frauenbild von eher filigranen und jüngeren Frauen vermuten lasse. Die forensische Auswertung der vom Verurteilten genutzten Geräte habe gezeigt,