Eine Anpassung an die aktuellen sozialen Erfordernisse ist oft nicht leicht, weshalb aus einer positiven Verhaltensweise durchaus zuverlässige Schlüsse zu ziehen sind. Andererseits besteht aber auch die Gefahr der falschen Einschätzung einer Fassade der Angepasstheit. Gefährliche Sexualdelinquenten zeigen sich im Vollzug häufig sehr unauffällig, weshalb sich auch erfahrene Betreuer und Gutachter dadurch täuschen lassen (HEER, a.a.O., N. 28 f. zu Art. 62 StGB).