3.2.2. Dr. med. D. diagnostizierte beim Beschwerdeführer in seinem zweiten Gutachten vom 1. Februar 2021 eine heterosexuelle Pädophilie vom nicht ausschliesslichen Typus sowie theatralische, dramatisierende und manipulative Persönlichkeitseigenschaften im Sinne akzentuierter Persönlichkeitsanteile (reg. 7 act. 157). Im Zusammenhang mit der Prüfung der Notwendigkeit der Verlängerung der ambulanten Massnahme holte das Amt für Justizvollzug mit Schreiben vom 24. Juni 2021 ein Ergänzungsgutachten bei Dr. med. D. ein (reg. 7