Dies habe er bereits während der Zeit der Ersatzmassnahmen für 21 Monate getan. Damals habe er sich an sämtliche Weisungen und Gesetze gehalten, obwohl er noch an keiner einzigen Therapiesitzung teilgenommen habe. Diese Zeit werde gänzlich ausser Acht gelassen und er müsse sich nun nochmals für die nahezu identische Zeit in Freiheit mit ambulanter Therapie beweisen.