Auf dem Auszug der Forentec GmbH sei nur ein einziger Suchbegriff aufgelistet und zwar "Pattaya". Diese Liste hätte jedoch gar nie ausgehändigt werden dürfen, da er eine schriftliche Zusicherung des Amtes für Justizvollzug gehabt habe, dass Daten wie der Internetverlauf, welche nicht mit dem Konsum illegaler Pornografie in Verbindung stünden, keinen Drittpersonen zugänglich gemacht würden. Er habe sich an sämtliche Copingstrategien im Umgang mit Internetpornografie gehalten, dennoch werde er aufgrund des Konsums legaler Pornografie sinnlos vorverurteilt und das aufgrund einer Liste, deren Aushändigung gegen den Daten- und Vertrauensschutz verstosse.