der Therapie behandelt werden, welche als Weisung zur bedingten Entlassung angeordnet worden sei. Ab dem Ende der Probezeit entfielen sämtliche Weisungen und die ambulante Massnahme würde über ein weiteres Jahr bestehen. Ab dann bestünde keine Möglichkeit mehr, ihn für eine Verweigerung der Teilnahme an der Massnahme zu sanktionieren. Damit basiere sie ab dem 8. August 2023 auf seinem freien Willen. Die Massnahme solle zugunsten der bereits ausgesprochenen Weisung aufgehoben werden. Sie sei nicht notwendig, da die Weisung genau gleiche Wirkungen entfalte.