zur Vermeidung von Hands-On-Delikten und des Konsums illegaler Pornografie als deliktpräventiv erachtet würden. Aufgrund der Haltung des Beschwerdeführers zu seinen Tätowierungen (Namen der Opfer auf den Oberarmen) bestünden Bedenken. Sämtliche Fachpersonen würden eine mehrjährige Erprobungsphase empfehlen. Der Gutachter habe empfohlen, die Massnahme um zwei bis drei Jahre zu verlängern. Die Bewährungshilfe sei bis Anfang August 2023 involviert und deren Wegfall stelle den Beschwerdeführer vor weitere Herausforderungen. Die Verlängerung der Massnahme um zwei Jahre sei verhältnismässig.