Dem Beschwerdeführer seien vom behandelnden Psychiater am 20. Mai 2022 gute Fortschritte mit deliktpräventiver Wirkung bescheinigt worden, aber sowohl die nicht heilbare Pädophilie, als auch die relativ leichte Verfügbarkeit von kinderpornografischem Bild- und Videomaterial seien als fortbestehende Risikofaktoren eruiert worden. Die Konkordatliche Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (nachfolgend: KoFako) und das team72 (Bewährungshilfe) befürworteten die ambulante Massnahme. Seit dem Sommer 2021 könne dem Beschwerdeführer eine positive Entwicklung bescheinigt werden. Ihm sei per 1. Februar 2022 ein Wohn- und Arbeitsexternat gewährt worden.