2.2. Die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Aargau erkannte mit Urteil SST.2018.287 vom 10. Mai 2019 für die unangefochtenen Schuldsprüche der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, der mehrfachen Schändung und der mehrfachen Pornografie erneut auf eine -3- Freiheitsstrafe von sieben Jahren und rechnete insgesamt 1'041 Tage für erstandene Untersuchungshaft, Ersatzmassnahmen, Sicherheitshaft und vorzeitigen Strafvollzug auf die Freiheitsstrafe an. Das Bundesgericht wies die dagegen gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers mit Urteil 6B_739/2019 vom 2. September 2019 ab, soweit es darauf eintrat.