der Fluchtgefahr wirksam zu begegnen (vgl. hierzu sowie auch zu weiteren rechtlichen Voraussetzungen einer Kaution etwa Urteil des Bundesgerichts 1B_415/2022 vom 30. August 2022 E. 5.1; vgl. auch ANGELA CAVALLO, Die Sicherheitsleistung nach Art. 238 ff. StPO, Ersatzmassnahme bei Fluchtgefahr der beschuldigten Person, Dissertation 2013, S. 86 f., wonach die Herkunft der angebotenen Leistung zu überprüfen ist, ansonsten sich die Strafverfolgungsbehörden allenfalls eine Geldwäschereihandlung vorwerfen lassen müssen).