28. April 2022 [insbesondere Frage 17] sowie – als deren Beilage 1 – das entsprechende Überwachungsprotokoll vom 25. Dezember 2021). Dementsprechend ist von einem komplexen Fall eines qualifizierten Betäubungsmittelhandels mit internationalem Bezug auszugehen. Dass es dabei auch um grosse Mengen an Kokain geht, verstärkt das öffentliche Interesse an einer von Beeinflussungsversuchen freien Sachverhaltsermittlung (vgl. hierzu etwa Urteil des Bundesgerichts 1B_270/2018 vom 27. Juni 2018 E. 5.4 mit weiteren Hinweisen). Dass der Beschwerdeführer ein wesentliches Interesse daran hat, dass diese Untersuchung nicht zu für ihn nach- - 13 -