4.3.2. Der Beschwerdeführer machte dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau in diesem Zusammenhang zum Vorwurf, ausser Acht gelassen zu haben, dass die Untersuchung im Wesentlichen abgeschlossen sei. Ihm würden seit Monaten Observationsprotokolle vorgelegt, zu denen er – aus Gründen der Sicherheit für sich und seine Familie – schweige, was durch ständige Verlängerung der Untersuchungshaft "bestraft" werde, während alle übrigen Mittäter(innen) inzwischen auf freien Fuss gesetzt worden seien. Weder die kantonale Staatsanwaltschaft noch das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau hätten begründet, inwiefern und mit welchen Personen er konkret noch kolludieren könnte.