beide negativ gewesen seien. Dies habe den Polizisten nicht genügt. Sie hätten den Beschwerdeführer weiter schikanieren wollen und gemeint, er müsse sich einem Blut- und Urintest unterziehen. Hierzu sei der Beschwerdeführer nicht mehr bereit gewesen. Die Handlungsweise der Polizei sei völlig unverständlich, unverhältnismässig und willkürlich gewesen.