So wurde im Formular "FinZ-Set" insbesondere der Sachverhalt, Beobachtungen bei der Person [Beschwerdeführer] durch den Ersteller FinZ-Set (z.B. Unruhe, wässerig/glänzende Augen, unbeherrschtes Verhalten) und schliesslich auch die Dokumentation bzw. Erklärung der Folgen bei Verweigerung der angeordneten Massnahmen festgehalten. Der Beschwerdeführer, dem besagtes Formular im Zeitpunkt der polizeilichen Intervention vorlag, wusste somit bei Erhalt der schriftlichen Verfügung, welche nur einen Tag nach der mündlichen Anordnung erlassen und bereits am 8. September 2022 zur Abholung auf der Post gemeldet wurde, was ihm vorgeworfen wird und aus welchem Grund die Anordnung erfolgte.