Die eigentliche Begründung erfolgte somit im Rahmen der mündlichen Anordnung vom 6. September 2022 und diese lässt sich den Akten ohne Weiteres entnehmen. So wurde im Formular "FinZ-Set" insbesondere der Sachverhalt, Beobachtungen bei der Person [Beschwerdeführer] durch den Ersteller FinZ-Set (z.B. Unruhe, wässerig/glänzende Augen, unbeherrschtes Verhalten) und schliesslich auch die Dokumentation bzw. Erklärung der Folgen bei Verweigerung der angeordneten Massnahmen festgehalten.