4. 4.1. Der Beschwerdeführer ersuchte in seiner Beschwerde um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren, weil er allein nicht in der Lage sei, die komplexen Sachverhalte zu behandeln, und sich aufgrund seines niedrigen Einkommens keine anwaltliche Vertretung leisten könne. Wenn es dazu komme, bitte er um Einsetzung seiner bisherigen Rechtsvertreterin. Damit beantragte er sinngemäss die Anordnung einer amtlichen Verteidigung.