Schliesslich wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass er bei der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verzeigt und er von dieser Amtsstelle eingeschriebene Briefpost erhalten werde. Ausserdem wurde er aufgefordert, während des laufenden Strafverfahrens Adressänderungen den Strafbehörden mitzuteilen. Unmittelbar unter die letztgenannten Hinweise setzte der Beschwerdeführer seine Unterschrift (Untersuchungsakten [UA] act. 12).