Weiter sei es inakzeptabel, dass die zuständige Polizei und die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg laut Protokoll alle seine Daten offensichtlich habe und nach nicht erfolgter Zustellung nicht in der Lage sei, ihm ein E-Mail zu schreiben oder den Brief mit A-Post zu schicken. Man müsse davon ausgehen, dass geradezu darauf abgezielt werde, die Frist zu verpassen. Soweit er informiert worden sei, würden nicht abgeholte behördliche Mitteilungen nochmals per A-Post verschickt.