weder mündlich noch schriftlich einen Hinweis der Polizei bekommen, dass ein Einschreiben zu erwarten sei. Er habe keine Kopie der Befragung oder des Vorhalts erhalten und keine Kontaktdaten gehabt. Also habe er mit keiner Zustellung rechnen können und müssen. Das angebliche Beweisstück "Kurzbefragung" sei ihm lediglich online auf einem kleinen Tablet vielleicht zehn Sekunden gezeigt worden für die Unterschrift. Darin stehe nichts von einer Kontaktmöglichkeit oder einer Pflicht, sich zur Verfügung zu halten. Ebenfalls seien die ganzen angeblichen Hinweise in der Mitte der Seite auf dem Tablet gar nicht sichtbar gewesen.