3. 3.1. Gegen diese ihm am 5. September 2022 zugestellte Verfügung reichte A. mit Eingabe vom 13. September 2022 (Postaufgabe am 14. September 2022) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau eine Beschwerde ein. Er beantragte sinngemäss, die Verfügung vom 15. August 2022 sei aufzuheben und die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden sei anzuweisen, das erstinstanzliche Hauptverfahren durchzuführen. Ausserdem ersuchte er sinngemäss um Bestellung seiner früheren Wahlverteidigerin zu seiner amtlichen Verteidigerin.