Gemäss Rechtsprechung ist ein Begehren um Ausweisung eines Mieters im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257 ZPO auch dann zulässig, wenn der Mieter die vorangehende Kündigung gerichtlich angefochten hat und ein Verfahren hängig ist (BGE 141 III 262 Regeste; Urteil des Bundesgerichts 4A_401/2020 vom 30. September 2020 E. 5.2), -9-