Mit Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Aargau [...] wurde die Frage nach dem Eigentum der Beschwerdeführerin offengelassen. Das Handelsgericht des Kantons Aargau hielt in Erwägung 3 fest, dass sich die J. AG und die Beschwerdeführerin, nachdem sie nach dem Ausweisungsentscheid des Handelsgerichts […] mehr als zwei Jahre Zeit gehabt hätten, das Mietobjekt zu räumen und die in ihrem Eigentum stehenden Sachen abzuholen, widersprüchlich und damit rechtsmissbräuchlich verhielten, wenn sie diese Möglichkeiten nicht genutzt hätten und den Selbsthilfeverkauf nun mit Gesuch vom 27. April 2022 gestützt auf ihre angeblichen Eigentumsansprüche verbieten lassen wollten.