3.2.4. Nachdem die Mieträumlichkeiten durch die J. AG nicht wie richterlich angeordnet geräumt worden waren, bewilligte die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden mit Entscheid [...] den Selbsthilfeverkauf gemäss "AA." und "AB." durch die K. AG bzw. den Verkauf dieser Gegenstände nach Ablauf einer letzten (Räumungs-)Frist von 4 Wochen gegenüber der J. AG mittels freihändigen Verkaufs (Lebensmittel) bzw. öffentlicher Versteigerung (Mobiliar).