3. 3.1. Im Folgenden zu beurteilen sind somit die Vorwürfe gemäss Strafanzeigen vom 20. April 2022 und 17. Mai 2022 hinsichtlich der Vorgänge im Vorfeld und rund um die öffentliche Versteigerung am tt.mm.jjjj (Straftatendossiers 5 und 6). 3.2. 3.2.1. Hinsichtlich des Sachverhalts und der Prozessgeschichte ist Folgendes festzuhalten: