Aufgrund dessen mache sie sich der unrechtmässigen Aneignung, des Diebstahls, des (schweren) Raubes und des Betrugs schuldig. Ebenso habe die Regionalpolizei [...] Drohungen ausgesprochen und Nötigungen begangen, als die Beschwerdeführerin sie am tt.mm.jjjj beim Diebstahl ertappt habe. Die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau mache sich ihrerseits mit ihren Behauptungen der falschen Anschuldigung nach Art. 303 StGB schuldig. -7-