Handelsgericht des Kantons Aargau ins Verfahren eingebracht. Das Gesuch wurde mit Entscheid des Handelsgerichts […] abgewiesen. Wie die Beschwerdeführerin oder auch die N. AG richtig erkannt hatte, wäre ein solcher (zivilrechtlicher) Einwand in den entsprechenden zivilrechtlichen Verfahren einzubringen gewesen. Mit diesem Vorbringen ist sie (bzw. die N. AG) bereits im Verfahren betreffend Selbsthilfeverkauf ([…]) sowie im Verfahren vor Handelsgericht des Kantons Aargau […] nicht durchgedrungen, weshalb auch im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht mehr weiter auf diesen Einwand einzugehen ist.