Beispielsweise hat die Beschwerdeführerin mit der Beschwerde Bestell- oder Rechnungsbelege eingereicht, welche zwar an die Beschwerdeführerin "K. AG" adressiert sind. Die Lieferung sollte aber an ihre Niederlassung oder ihren Standort in Q. erfolgen (Beschwerdebeilagen 14, 41). Die Beschwerdeführerin hat keinen Standort in Q., dort befand sich nur ein Standort der N. AG. 3.3.2.3. Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau in der Nichtanhandnahmeverfügung vom 23. August 2022 zutreffend - 15 -