Im Folgenden zu beurteilen sind somit noch die geltend gemachten Vorwürfe gemäss den Straftatendossiers 2, 3, 5 und 6 (vgl. E. 1.2 hiervor). 3.2. 3.2.1. Hinsichtlich des Sachverhalts und der Prozessgeschichte ist Folgendes festzuhalten: - 11 -