Ausdrücklich als Privatklägerin konstituiert hat sich die Beschwerdeführerin hinsichtlich der Straftatendossiers 5 und 6, indem sie auch explizit eine Schadenssumme beziffert und Strafantrag gestellt hat. Auch diesbezüglich ist eine Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführerin nach Art. 382 StPO trotz ihrer Konstituierung als Privatklägerin fraglich. Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass sie Eigentümerin diverser Maschinen und Anlagen sei, die sich in den Räumlichkeiten an der Y-Strasse in Q. befinden würden bzw. befunden hätten und zu Unrecht durch die R. AG veräussert worden seien, so: […]