325quater StGB]), Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Art. 292 StGB), Gläubigerschädigung (Art. 164 Abs. 2 StGB) und Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte (Art. 169 StGB; Straftatendossier 5 im Verfahren [...]). Den Beanzeigten wurde in der Strafanzeige zusammengefasst vorgeworfen, dass sie im Vorfeld eines am tt.mm.jjjj durchgeführten Selbsthilfeverkaufs bzw. einer öffentlichen Versteigerung schriftlich und öffentlich, mit Drohbrief vom 21. März 2022, zu schweren Straftaten aufgerufen und schriftlich und öffentlich angekündet hätten, am tt.mm.jjjj schwere Verbrechen ausüben zu wollen.