173 StGB ff.), Irreführung der Rechtspflege (Art. 304 StGB), (Prozess-)Betrugs (Art. 146 StGB) und "aller weiteren in Betracht kommenden Delikte" (Straftatendossier 1 im Verfahren [...]). Den Beanzeigten wurde in der Strafanzeige vorgeworfen, dass sie in einem gerichtlichen Verfahren unwahre Angaben betreffend Tilgung einer Mietzinsforderung durch die N. AG hinsichtlich der gemieteten Räumlichkeiten an der Y-Strasse in Q. gemacht hätten und damit eine Mietausweisung und die anschliessende Räumung hätten erzwingen wollen. Ausserdem hätten die Beanzeigten am 14. September 2020 unberechtigterweise Strafanzeige gegen B. und C. eingereicht.