3.3. 3.3.1. Vorab ist festzuhalten, dass der Beschuldigte mutmasslich im Rahmen seines Einzelunternehmens "[…]" (vgl. Auszug aus dem Aargauischen Handelsregister […]) durch die I. AG mit der öffentlichen Versteigerung am tt.mm.jjjj beauftragt worden ist. So wurde im Steigerungsinserat am tt.mm.jjjj im Schweizerischen Handelsblatt darauf hingewiesen, dass das Verzeichnis und die Steigerungsbedingungen unter […] abrufbar seien. Letzteres stellt die Homepage des Einzelunternehmens des Beschuldigten dar, auf welcher am tt.mm.jjjj auf die Versteigerung an der Y-Strasse in Q. aufmerksam gemacht wurde (vgl. Beilagen 3 und 4 zur Strafanzeige vom 20. April 2022, act.