3. 3.1. Im Folgenden zu beurteilen sind somit die Vorwürfe gemäss Strafanzeigen vom 20. April 2022 und 17. Mai 2022 (Straftatendossiers 5 und 6) hinsichtlich der Vorgänge im Vorfeld und rund um die öffentliche Versteigerung am tt.mm.jjjj (Straftatendossiers 5 und 6). -7- 3.2. 3.2.1. Hinsichtlich des Sachverhalts und der Prozessgeschichte ist Folgendes festzuhalten: