Vorliegend erachtet die Beschwerdekammer den mit Kostennote vom 18. November 2022 geltend gemachten Aufwand des Verteidigers der Beschuldigten von insgesamt 6.74 Stunden als angemessen. Da es sich um einen Fall von mittlerer Schwierigkeit handelt, ist der Stundenansatz von Fr. 220.00 anzuwenden. Daraus ergibt sich ein Honorar von Fr. 1'482.80. - 16 -