Nötigung schuldig gemacht. Die Beschuldigte habe als Rechtsanwältin gewusst, dass die Mobilien der Beschwerdeführerin gehörten und habe durch den Verkauf eine unrechtmässige Aneigung begangen und die vor Ort anwesenden Personen getäuscht und betrogen. Ausserdem habe sie am tt.mm.jjjj ein Mikrofron zur Hand genommen, hineingeschrien und zur Plünderung der Mieträume aufgerufen. Sie habe dazu aufgerufen, die Beschwerdeführerin mit vereinten Kräften auszurauben, was den Straftatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeiten erfülle (Art. 259 StGB). Sie sei über grosse Teile der Y-Strasse zu hören gewesen.