Eventualiter Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten der Staatskasse." 3.5. Mit Eingabe vom 23. November 2022 verzichtete die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau auf eine Stellungnahme zur Beschwerdeantwort der Beschuldigten. 3.6. Mit Eingabe vom 5. Dezember 2022 erstattete die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau vom 21. Oktober 2022. 3.7. Mit Eingabe vom 15. Dezember 2022 erstattete die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zur Beschwerdeantwort der Beschuldigten vom 18. November 2022. -4- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: