Im Folgenden zu beurteilen sind somit noch die geltend gemachten Vorwürfe gemäss den Straftatendossiers 2, 3, 5 und 6 (vgl. E. 1.2 hiervor). 3.2. 3.2.1. Hinsichtlich des Sachverhalts und der Prozessgeschichte ist Folgendes festzuhalten: 3.2.2. Mit Mietvertrag vom 10. Oktober 2014 (Mietbeginn per 1. Januar 2015) vermietete die J. AG, vertreten durch den Beschuldigten, die Räumlichkeiten an der Y-Strasse, Q., an die O. AG (Beilage 3 zur Strafanzeige vom 16. Mai - 11 -