Am 16. Mai 2022 erstatteten B. und C. Strafanzeige und stellten Strafantrag gegen D. und E. wegen falscher Anschuldigung (Art. 303 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB), Irreführung der Rechtspflege (Art. 304 StGB) und "aller weiteren in Betracht kommenden Delikte" (Straftatendossier 4 im Verfahren [...]). Den Beanzeigten wurde in den Strafanzeigen/Strafanträgen vorgeworfen, dass sie im Mietausweisungsverfahren vor dem Handelsgericht des Kantons Aargau […] unwahre Angaben betreffend Tilgung einer Mietzinsforderung gemacht hätten und die Strafanzeigen gegen B. und C. mit Vorladung vom 19. März 2022 den Tatbestand der falschen Anschuldigung erfüllten.