Dies bestätigt vielmehr, dass die Vermutung, dass hier Loyalitäten ehemaliger Mitarbeiterinnen vorhanden sind, die das Untersuchungsergebnis beeinflussen könnten, berechtigt erscheint. Zeugin D. befürchtet offensichtlich eine direkte Einflussnahme des nach wie vor in der gleichen Branche wie sie tätigen, einflussreichen Beschwerdeführers und möchte sogar, dass ihre Aussagen nicht von diesem eingesehen werden können.