Im Dezember 2021 habe der Beschwerdeführer seine Verteidigung über eine seitens der Verfahrensleitung mit Frau E. geplante Zeugeneinvernahme informiert. Der angefochtenen Verfügung sei zu entnehmen, dass die kantonale Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau gestützt auf eine Anzeige der B. ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet habe und nun offenbar erwäge, erste Zeuginnen unter Ausschluss des Beschwerdeführers und seines Verteidigers einzuvernehmen.