später gestellte hier streitgegenständliche Freigabegesuch vom 25. August 2022 als nahezu missbräuchlich. Ferner legt der Beschwerdeführer beschwerdeweise nicht dar, wofür das Geld verbraucht wurde. Die Wohnungsmiete für August und September 2022 scheint damit jedenfalls nicht bezahlt worden zu sein (Beilage 4 zur Beschwerde).