Auf dem Privatkonto des Beschwerdeführers bei der F. Genossenschaft sind noch Fr. 31'049.28 gesperrt (act. 3.2.2, Kontoauszug der F. Genossenschaft vom 2. August 2022). Vor dem Hintergrund, dass der Verdacht besteht, dass der Beschwerdeführer die an ihn im November 2021 geflossenen Zahlungen in Höhe von Fr. 136'441.60 nicht rechtmässig erwirkt hat, rechtfertigt sich die Kontosperre auch dem Betrag nach. Hierbei muss gar nicht auf die weitere Deliktssumme eingegangen werden.