Die H. AG ist aufgrund der unberechtigten Auszahlungen an den Beschwerdeführer nicht in der Lage, die erste Darlehensrate zurückzubezahlen. Der Beschwerdeführer machte das vorliegende Verfahren anhängig, weil er angeblich auf das gesperrte Kapital angewiesen ist, um die kommenden Monate finanziell zu überbrücken. Demnach verfügt er laut eigenen Angaben nicht über genügend Vermögen, um z.B. die erste Darlehensrate inkl. Zinsen zurückzuerstatten. Damit besteht eine erhebliche Unsicherheit betreffend die Einbringlichkeit des gewährten - 14 -