Der Investor D. gewährte der H. AG insgesamt Darlehen in Höhe von EUR 880'000.00 (vgl. E. 4.2.2.8 hiervor). Die erste Darlehensrate in Höhe von EUR 280'000.00 und EUR 20'000.00 Zinsen wird am 22. März 2023 zur Rückzahlung fällig (vgl. act. 5.52.5, S. 51). Auf dem Konto der H. AG befanden sich per 22. Juli 2022 Fr. 54.71, wobei Fr. 8'500.00 gesperrt sind und Fr. 652'464.70 an Darlehen an die Bank zurückerstattet werden müssen (vgl. E. 4.2.2.6 hiervor). Die H. AG ist aufgrund der unberechtigten Auszahlungen an den Beschwerdeführer nicht in der Lage, die erste Darlehensrate zurückzubezahlen.