nicht in den Akten. Demgemäss besteht der Verdacht, dass der Beschwerdeführer durch die Zahlungen mit dem Betreff "4x Löhne Rückwirkend" bzw. "4x Löhne Rückwirkend 2. Teil" und "KK Rückerstattung für L." sowie der besonders auffälligen Überweisung ohne jeglichen Betreff vom 23. November 2021 die spezifischen ihm als Geschäftsführer zukommenden Pflichten verletzt haben könnte. Die Darlehen waren schliesslich zur Materialbeschaffung gedacht und der Beschwerdeführer hat die Weisungen des Investors missachtet (vgl. E. 4.2.1.2 hiervor).